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Tierschutzgesetz
 (TierSchG)



 

 



1. Grundsatz
  § 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen
für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
2.  Tierhaltung
  § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat ....
  § 2a Ermächtigung für den Erlass von Verordnungen
  § 3 Es ist verboten ...
3.  Töten von Tieren
  § 4 Wirbeltiere
  § 4a Betäubung vor Blutentzug
§ 4b Ermächtigung für Verordnungen
4.  Eingriffe an Tieren
  § 5 Vorherige Betäubung
  § 6 Verbot des Amputierens und der Organentnahme
  § 6a Ausnahmen
5.  Tierversuche
  § 7 Zulässigkeit
  § 8 Genehmigung
  § 8a Anzeigepflicht
  § 8b Bestellung von Tierschutzbeauftragten
  § 9 Vorausgesetzte Fachkenntnisse, Beschränkungen
  § 9a Aufzeichnungspflicht
6.  Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung
  § 10
7.  Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung,
     Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
  § 10a
8.  Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
  § 11 Erlaubnis
  § 11a Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten
  § 11b Verbote
  § 11c Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche
9.  Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
  § 12
10.  Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
  § 13
  § 13a Ermächtigungen für Verordnungen
11.  Durchführung des Gesetzes
  § 14 Überwachung der Einfuhr und Ausfuhr
  § 15 Durchführung durch die Landesbehörden
  § 15a Unterrichtung des Bundesministers durch die Landesbehörden
  § 16 Der Aufsicht unterliegen ....
  § 16a Anordnungen bei Verstößen
  § 16b Tierschutzkommission
  § 16c Berichtspflichten über Tierversuche an Wirbeltieren
  § 16d Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
  § 16e Bericht an den Bundestag
  § 16f Auskünfte der Behörden
  § 16g Verkehr der Behörden mit EG Staaten
  § 16h Verkehr der Behörden mit anderen Staaten
  § 16i Schiedsgerichtliches Verfahren
12.  Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 17 Straftaten
  § 18 Ordnungswidrigkeiten
  § 18a Verordnungsermächtigung
  § 19 Einzug von Tieren
§ 20 Belegung mit Verboten
  § 20a Vorläufige Verbote
13.  Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 21
  § 21a
  § 21b
  § 22
  Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VI Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1015)


 

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